Fahrdienst


Warum der Fahrdienst von Loving Hands?


Sie haben einen Arzttermin in der Stadt und möchten oder können die öffentlichen Verkehrsmittel nicht nutzen?


Beispiel für die Arztfahrt:

Wir holen Sie direkt vor Ihrer Haustür ab oder, wenn gewünscht, in Ihrer Wohnung. Wir helfen Ihnen beim Anziehen Ihrer Jacke und begleiten Sie sicher zum Fahrzeug. Während der Fahrt sind Sie in guten Händen, und bei Bedarf begleiten wir Sie ins Warte- oder bis ins Behandlungszimmer.

Fahrdienst während eines Einsatzes

Wenn sie während eines Einsatzes eine Fahrt benötigen, kostet sie der Transport CHF 0.90.- pro Kilometer.

Berechnungsbeispiel - während eines Einsatzes

15 km x CHF 0.90.- = CHF 13.50.-

Fahrdienst ausserhalb eines EInsatzes

Brauchen sie einen Transport ausserhalb eines Einsatzes berechnen wir wie folgt:


Anfahrtspauschale CHF 9.- / pro Fahrt

Pro Kilometer CHF 1.50.- / Mindestbuchung 10 Km

Fahr-/ Wartezeit CHF 64.- / pro Stunde

BerechnungsBeispiel - Ausserhalb eines Einsatzes

9.- (Anfahrtspauschale)

+ 10 km (Mindestbuchung)

+ 15 min (Fahrzeit)

= CHF 40.-

KOSTENÜbernahme

Wenn Ihre Fahrt zum Arzt oder ins Krankenhaus aus medizinischen Gründen ärztlich verordnet wird, erstattet Ihnen Ihre Krankenversicherung nach Abzug des Selbstbehalts 50% der Kosten. Um diese Rückerstattung zu erhalten, stellen wir Ihnen ein Formular zur Verfügung, das Sie beim Arzt zur Unterschrift vorlegen können. Das unterzeichnete Formular können Sie dann zusammen mit unserer Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Weitere Informationen finden Sie am Ende der Seite.

Bitte klären Sie Ihre Möglichkeiten mit den zuständigen Stellen selbständig und vor der Buchung einer Fahrt ab.

Anfrage für Fahrten

Ihre Anfragen werden innerhalb von 24 Stunden bearbeitet, und wir werden uns telefonisch bei Ihnen melden, um zu klären, ob die gewünschte Fahrt für uns realisierbar ist.

Unsere Kunden, die während eines laufenden Einsatzes eine Fahrt benötigen, haben bei uns Priorität. Daher bitten wir um Verständnis, falls wir Anfragen für Fahrten ausserhalb eines laufenden Einsatzes von Anfang an nicht bestätigen können.

Für kurzfristige Fahrten bitten wir um eine telefonische Anfrage unter:

Tel: 077 411 72 57

KOSTENÜBERNAHME DURCH KRANKENKASSE, ZUSATZVERSICHERUNG UND ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN


KVG (Krankenversicherungsgesetz):

Die obligatorische Krankenversicherung gemäss dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) übernimmt nach Abzug der Franchise 50% der Rechnungskosten, bis maximal CHF 500.- pro Kalenderjahr für medizinisch notwendige Transporte.

Ein medizinisch notwendiger Transport liegt vor, wenn die versicherte Person:

- aufgrund einer akuten Gesundheitsbeeinträchtigung ärztliche oder pflegerische Betreuung benötigt.

- aufgrund einer chronischen Erkrankung auf spezifische diagnostische oder besondere therapeutische Massnahmen angewiesen ist.

- aufgrund ihres aktuellen Gesundheitszustands nicht zu Fuss oder mit einem privaten oder öffentlichen Verkehrsmittel zu einem geeigneten Leistungserbringer gelangen kann, der die erforderliche Behandlung bietet (Art. 5, Abs. 3c).

- einen Unfall erlitten hat oder altersbedingte Gebrechen aufweist.

VVG (Versicherungsvertragsgesetz):

In Bezug auf entsprechende Zusatzversicherungen gemäss dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) werden Transportkosten im Rahmen der versicherten Leistungen übernommen. Es empfiehlt sich, diese Option im Einzelfall zu überprüfen.

Ergänzungsleistungen:

Die Ergänzungsleistungen beteiligen sich über die «Krankheits- und Behinderungskosten» an den Transportkosten, nachdem die Leistungen aus der Grund- und Zusatzversicherung ausgeschöpft sind. Bewohner von Pflegeheimen erhalten jährlich maximal CHF 6'000.-, während selbstständig lebende Personen CHF 25'000.- zusätzlich zu den jährlichen Ergänzungsleistungen für Krankheits- und Behinderungskosten erhalten.

Es ist zu beachten, dass diese Beiträge nicht ausschliesslich für Transportkosten vorgesehen sind, sondern auch für andere Ausgaben wie Zahnarztrechnungen, Krankenkassenbeiträge, Selbstbeteiligungen und Aufwendungen verwendet werden können.

Für weitere Informationen können Sie sich an die Ausgleichskassen und deren AHV-Zweigstellen wenden. Eine Liste aller Ausgleichskassen finden Sie auf ahv-iv.ch.

Rechnung:

Rechnungen werden von der Loving Hands GmbH ausgestellt, ansässig in der Oberdorfstrasse 20, 3662 Seftigen.

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